Sensational

Stand: 7. August 2026

Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm der Sensational GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das Empfehlungsprogramm der

Sensational GmbH, Dönhoffstraße 40, 51373 Leverkusen, vertreten durch den Geschäftsführer Bastian Sens. Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 92212. USt-IdNr.: DE314963477. Telefon: +49 (0)214 – 864 996 940. Telefax: +49 (0)214 – 864 996 949. E-Mail: hallo@sensational.gmbh

– nachfolgend „Sensational" –

und den am Programm teilnehmenden Personen – nachfolgend „Empfehlungspartner" oder „Partner".

(2) Das Empfehlungsprogramm wird über das Partnerportal unter https://affiliate.sensational.gmbh betrieben.

(3) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sensational stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sensational die Registrierung des Partners freigibt (Freischaltung des Partnerkontos). Ein Anspruch auf Zulassung zum Programm besteht nicht.

§ 2 Gegenstand des Programms

(1) Der Partner empfiehlt Produkte und Leistungen von Sensational (z. B. Weiterbildungs-, Schulungs- und Beratungsangebote) an Dritte. Kommt aufgrund einer solchen Empfehlung ein Vertrag zwischen Sensational und dem empfohlenen Kunden zustande, erhält der Partner nach Maßgabe dieser Bedingungen eine Provision.

(2) Der Partner wird ausschließlich als selbstständiger Empfehlungsgeber tätig. Durch die Teilnahme am Programm entsteht kein Arbeits-, Anstellungs-, Handelsvertreter-, Makler-, Gesellschafts- oder Franchiseverhältnis und keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Partner ist nicht berechtigt, Sensational zu vertreten, in ihrem Namen aufzutreten, Verträge zu schließen, Erklärungen abzugeben oder Zahlungen entgegenzunehmen.

(3) Der Partner schuldet keine bestimmte Vermittlungstätigkeit und unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art seiner Tätigkeit. Ein Mindestumsatz wird nicht vereinbart.

(4) Sensational entscheidet frei, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag mit einem empfohlenen Kunden geschlossen wird. Ein Anspruch des Partners auf Vertragsschluss besteht nicht.

§ 3 Teilnahme und Partnerkonto

(1) Teilnehmen können unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen und Personengesellschaften.

(2) Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für Name, Anschrift, Bankverbindung, Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuerstatus.

(3) Je Partner ist nur ein Partnerkonto zulässig. Das Anlegen mehrerer Konten – auch unter abweichenden Namen, Firmierungen oder E-Mail-Adressen – ist untersagt.

(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Partner haftet für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, soweit er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.

(5) Sensational kann die Zulassung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 4 Ablauf einer Empfehlung und Zuordnung

(1) Eine Empfehlung erfolgt über die im Partnerportal bereitgestellten Wege, insbesondere über den personalisierten Empfehlungslink, den Empfehlungscode oder die Registrierung des Interessenten (Lead) im Partnerportal.

(2) Eine Empfehlung wird dem Partner nur dann zugeordnet, wenn der Interessent zum Zeitpunkt der Empfehlung Sensational noch nicht bekannt war. Nicht zugeordnet werden insbesondere Interessenten, die

a) bereits Kunde von Sensational sind oder innerhalb der letzten 3 Jahre waren, b) bereits als Lead oder Interessent in den Systemen von Sensational erfasst sind, c) bereits zuvor durch einen anderen Partner empfohlen wurden (es gilt das Prioritätsprinzip: die zeitlich erste Registrierung), d) sich bereits selbst mit Sensational in Kontakt befinden oder befunden haben.

(3) Zuordnungsfrist: Eine Empfehlung führt nur dann zu einem Provisionsanspruch, wenn der Vertrag zwischen Sensational und dem empfohlenen Kunden innerhalb von 365 Tagen nach der Registrierung der Empfehlung geschlossen wird. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Zuordnung; eine erneute Registrierung desselben Interessenten begründet keine neue Frist.

(4) Maßgeblich für die Zuordnung und für sämtliche Auswertungen sind ausschließlich die Aufzeichnungen und Systeme von Sensational. Dem Partner steht der Nachweis offen, dass die Aufzeichnungen unzutreffend sind.

(5) Technische Störungen, das Löschen oder Blockieren von Cookies, der Einsatz von Ad-, Script- oder Trackingblockern sowie fehlerhaft eingesetzte Links gehen nicht zulasten von Sensational. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreie Erfassung besteht nicht.

§ 5 Zulässige Empfehlungen – Kernvoraussetzungen

Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

(1) Keine Eigenempfehlung

Der Partner darf sich nicht selbst empfehlen. Empfehlungen, bei denen der Partner selbst – ganz oder teilweise – Kunde, Teilnehmer, Nutzer oder wirtschaftlich Begünstigter der empfohlenen Leistung ist, sind ausgeschlossen und lösen keinen Provisionsanspruch aus.

Der Eigenempfehlung stehen gleich Empfehlungen zugunsten von a) Ehe- oder Lebenspartnern des Partners sowie Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, b) Personen, die auf Veranlassung des Partners handeln oder deren Buchung wirtschaftlich dem Partner zugutekommt, c) Konten, Firmierungen oder Strohpersonen, die vom Partner kontrolliert werden oder ihm wirtschaftlich zuzurechnen sind.

(2) Nur unternehmensfremde Personen

Eine Empfehlung zählt nur, wenn die empfohlene Person einem anderen Unternehmen bzw. einer anderen Organisation angehört als der Partner selbst.

Ausgeschlossen sind daher insbesondere Empfehlungen an a) Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Auszubildende oder Praktikanten desselben Unternehmens, dem der Partner angehört, b) Personen aus mit diesem Unternehmen verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG (Mutter-, Tochter-, Schwestergesellschaften) sowie aus Unternehmen desselben Konzern-, Franchise- oder Filialverbunds, c) andere Standorte, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Abteilungen desselben Unternehmens, d) Personen, die Sensational bereits über denselben Unternehmensträger als Kunde oder Interessent bekannt sind.

Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Registrierung der Empfehlung. Wechselt die empfohlene Person nach der Empfehlung in das Unternehmen des Partners, bleibt eine bereits wirksam entstandene Zuordnung unberührt.

Sensational kann vom Partner einen Nachweis darüber verlangen, welchem Unternehmen er selbst angehört, sowie über die Unabhängigkeit der empfohlenen Person.

(3) Buchung durch den Empfohlenen selbst

Die empfohlene Person muss den Vertrag mit Sensational selbst und im eigenen Namen abschließen.

Ausgeschlossen sind daher insbesondere Fälle, in denen a) der Partner die Buchung für die empfohlene Person vornimmt, die Buchungsstrecke für sie ausfüllt oder in ihrem Namen abschließt, b) der Partner die Leistung erwirbt und an die empfohlene Person weitergibt, weiterverkauft, verschenkt oder weiterberechnet, c) der Partner die Vergütung ganz oder teilweise selbst trägt, vorstreckt oder erstattet, d) der Vertrag über ein vom Partner kontrolliertes Konto, eine von ihm kontrollierte Firmierung oder ein Sammel-/Rahmenkonto des Partners abgeschlossen wird.

Der Partner darf die empfohlene Person informieren, beraten und auf das Angebot hinweisen; die Buchungsentscheidung und der Buchungsvorgang müssen jedoch von der empfohlenen Person selbst ausgehen.

(4) Transparenz gegenüber der empfohlenen Person

Der Partner weist die empfohlene Person unaufgefordert und deutlich darauf hin, dass er für die Empfehlung eine Vergütung erhält, sofern es zu einem Vertragsschluss kommt (Kennzeichnung als Werbung bzw. Offenlegung der wirtschaftlichen Verbindung, § 5a Abs. 4 UWG).

§ 6 Weitere Pflichten des Partners bei der Bewerbung

(1) Der Partner bewirbt die Leistungen von Sensational eigenverantwortlich und auf eigene Kosten unter Beachtung der geltenden Gesetze, insbesondere des UWG, des TDDDG, der DSGVO und des Urheber- und Markenrechts.

(2) Untersagt sind insbesondere: a) unerbetene Werbung (Spam) per E-Mail, Messenger, Telefon, Fax oder Briefpost ohne die erforderliche Einwilligung, b) irreführende, unwahre oder überzogene Angaben zu Leistungen, Preisen, Förderfähigkeit, Ergebnissen, Zertifizierungen oder Kooperationen von Sensational; insbesondere unzulässig sind Erfolgs-, Verdienst- oder Jobgarantien, c) die Zusage von Rabatten, Prämien, Cashbacks, Rückvergütungen oder sonstigen Vorteilen an die empfohlene Person, soweit nicht von Sensational ausdrücklich in Textform freigegeben, d) Werbung auf Websites mit rechtswidrigen, jugendgefährdenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder extremistischen Inhalten, e) Suchmaschinenwerbung auf Marken- und Unternehmenskennzeichen von Sensational sowie darauf beruhende Varianten und Tippfehlerdomains (Brand-Bidding), f) die Registrierung oder Nutzung von Domains, Social-Media-Profilen, App-Namen oder E-Mail-Adressen, die Kennzeichen von Sensational enthalten oder diesen verwechslungsfähig ähnlich sind, g) das Auftreten als Sensational oder als deren Mitarbeiter, Niederlassung oder offizielle Vertretung, h) Cookie-Dropping, Adware, Layer-Ads, automatisierte Weiterleitungen, iFrame-Techniken sowie jede Form der technischen Manipulation der Zuordnung, i) das Setzen von Empfehlungslinks in Gutschein-, Cashback- oder Bonusportalen ohne vorherige Freigabe in Textform, j) die Weitergabe des Empfehlungslinks oder -codes zur Nutzung durch Dritte als eigenes Werbemittel.

(3) Verwendet der Partner Werbemittel, Texte, Logos oder Bilder von Sensational, darf er diese nur unverändert und nur im Rahmen des Programms nutzen. Das Nutzungsrecht ist einfach, nicht übertragbar und endet mit Beendigung der Teilnahme.

(4) Der Partner ist für die rechtskonforme Gestaltung eigener Werbemittel und Kanäle (u. a. Impressum, Datenschutzerklärung, Werbekennzeichnung, Einwilligungsmanagement) selbst verantwortlich.

(5) Der Partner stellt Sensational von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem § 6 oder aus § 5 gegen Sensational geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 7 Provision

(1) Höhe. Die Höhe der Provision ist produktabhängig und wird für jedes Produkt gesondert festgelegt. Die jeweils gültigen Provisionssätze bzw. -beträge sind im Partnerportal unter https://affiliate.sensational.gmbh einsehbar; die dort zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Sensational und dem empfohlenen Kunden veröffentlichten Angaben sind maßgeblich. Prozentuale Provisionen berechnen sich vom Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer, ohne Rabatte, Gutscheine, Skonti, Versand- und Nebenkosten).

(1a) Sensational kann die Provisionskonditionen einzelner Produkte mit Wirkung für die Zukunft ändern und neue Produkte mit eigenen Konditionen aufnehmen. Für Empfehlungen, die vor Inkrafttreten einer Änderung registriert wurden, gelten die bisherigen Konditionen bis zum Ablauf der Zuordnungsfrist nach § 4 Abs. 3 fort. Im Übrigen gilt § 12.

(1b) Provision fällt ausschließlich auf den Erstvertrag an; Folge-, Verlängerungs- und Zusatzbuchungen sind nicht provisionspflichtig, soweit im Partnerportal nichts anderes ausgewiesen ist.

(2) Entstehung. Der Provisionsanspruch entsteht erst, wenn a) ein wirksamer Vertrag zwischen Sensational und dem empfohlenen Kunden zustande gekommen ist, b) der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig gezahlt hat und der Zahlungseingang bei Sensational verbucht ist, und c) etwaige Widerrufs-, Rücktritts- oder Stornofristen abgelaufen sind, ohne dass der Kunde von seinen Rechten Gebrauch gemacht hat.

Bei Ratenzahlung oder Teilzahlungen entsteht der Anspruch anteilig mit dem jeweiligen Zahlungseingang, soweit im Partnerportal nichts anderes geregelt ist. Bei geförderten Maßnahmen (z. B. Bildungsgutschein) tritt an die Stelle der Kundenzahlung der Zahlungseingang des Kostenträgers.

(3) Provisionsübersicht. Sensational weist die entstandenen Provisionsansprüche im Partnerportal aus. Der Partner kann seinen aktuellen Stand dort jederzeit einsehen.

(4) Auszahlung nur gegen Rechnung. Eine automatische Auszahlung erfolgt nicht. Der Partner erhält die Provision ausschließlich, nachdem er Sensational hierüber eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt hat. Es findet kein Gutschriftverfahren statt.

a) Die Rechnung ist an buchhaltung@sensational.gmbh in Textform (PDF) zu übersenden und muss sich auf die im Partnerportal ausgewiesenen, nach Absatz 2 bereits entstandenen Provisionsansprüche beziehen. Rechnungen über noch nicht entstandene Ansprüche werden nicht beglichen. b) Die Rechnung muss die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, insbesondere Name und Anschrift des Partners, Rechnungsdatum und -nummer, Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsbeschreibung („Empfehlungsprovision"), Abrechnungszeitraum sowie die Partner-ID. c) Ist der Partner Unternehmer und zum Ausweis von Umsatzsteuer verpflichtet, weist er die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert aus; sie wird zusätzlich vergütet. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und nehmen den entsprechenden Hinweis in die Rechnung auf. Partner, die nicht unternehmerisch tätig sind, stellen eine Abrechnung ohne Umsatzsteuerausweis. d) Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung auf das darin angegebene Konto. Bei unvollständigen oder unzutreffenden Rechnungen beginnt die Frist erst mit Zugang der korrigierten Rechnung. e) Provisionsansprüche verfallen, wenn der Partner nicht innerhalb von 12 Monaten nach ihrem Entstehen eine Rechnung stellt. Sensational weist den Partner vor Ablauf dieser Frist mindestens einmal in Textform auf offene Beträge und den drohenden Verfall hin. Die gesetzliche Verjährung bleibt unberührt.

(5) Mindestbetrag. Eine Rechnungsstellung ist erst ab einem Provisionsguthaben von 50 EUR möglich. Bei Beendigung der Teilnahme kann der Partner auch geringere Guthaben abrechnen, sofern sie 10 EUR übersteigen.

(6) Steuern und Abgaben. Der Partner ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Provisionseinnahmen sowie für etwaige gewerberechtliche Anmeldungen und sozialversicherungsrechtliche Pflichten selbst verantwortlich. Sensational führt keine Steuern oder Sozialabgaben für den Partner ab. Der Partner ist verpflichtet, eine etwaige Genehmigungspflicht seiner Nebentätigkeit gegenüber seinem Arbeitgeber sowie etwaige Compliance-Vorgaben seines Arbeitgebers eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten.

(7) Einwände. Einwendungen gegen die im Partnerportal ausgewiesene Provisionsübersicht sind innerhalb von 8 Wochen ab Bereitstellung in Textform zu erheben. Gesetzliche Ansprüche des Partners bleiben unberührt.

(8) Abtretung. Provisionsansprüche sind ohne vorherige Zustimmung von Sensational in Textform nicht abtretbar. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 8 Wegfall und Rückforderung von Provisionen

(1) Der Provisionsanspruch entfällt rückwirkend, wenn a) der Kunde den Vertrag widerruft, wirksam anficht, zurücktritt, storniert oder kündigt, bevor die Leistung erbracht ist, b) die Vergütung ganz oder teilweise zurückerstattet, gutgeschrieben oder erlassen wird, c) eine Zahlung rückbelastet wird oder uneinbringlich ist, d) die Voraussetzungen des § 5 nicht vorlagen oder nachträglich entfallen, e) die Empfehlung unter Verstoß gegen § 6 zustande gekommen ist.

(2) Bereits ausgezahlte Provisionen sind in diesen Fällen zurückzuzahlen. Sensational kann stattdessen mit künftigen Provisionsansprüchen aufrechnen oder Beträge mit dem Partnerguthaben verrechnen.

(3) Besteht der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen § 5 oder § 6, kann Sensational betroffene Auszahlungen bis zur Klärung, längstens jedoch für 60 Tage, zurückhalten. Sensational informiert den Partner über den Grund und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

(4) Bei nachgewiesenem vorsätzlichem Verstoß gegen § 5 (insbesondere Eigenempfehlung, Empfehlung im eigenen Unternehmen oder Buchung durch den Partner selbst) entfallen sämtliche noch nicht ausgezahlten Provisionen aus den betroffenen Empfehlungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz

(1) Sensational und der Partner sind hinsichtlich der von ihnen jeweils verarbeiteten personenbezogenen Daten getrennt Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(2) Der Partner verarbeitet personenbezogene Daten von Interessenten nur auf einer eigenen Rechtsgrundlage und stellt insbesondere sicher, dass für werbliche Ansprachen die erforderlichen Einwilligungen vorliegen und dokumentiert sind. Er informiert die betroffenen Personen ordnungsgemäß nach Art. 13 DSGVO, auch über die Weitergabe der Daten an Sensational.

(3) Die Verarbeitung der Daten des Partners durch Sensational richtet sich nach der Datenschutzerklärung unter https://sensational.gmbh/datenschutzerklaerung/. Datenschutzbeauftragter von Sensational ist Nils Volmer, meibers.rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Haus Sentmaring 9, 48151 Münster, info@kanzlei-meibers.de.

(4) Der Partner erhält keinen Zugriff auf Kundendaten von Sensational, die über die Angaben im Partnerportal hinausgehen, und darf ihm bekannt gewordene Daten empfohlener Personen nicht für andere Zwecke als die Empfehlung verwenden.

§ 10 Laufzeit, Kündigung und Sperrung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Ein wichtiger Grund für Sensational liegt insbesondere vor bei einem Verstoß gegen § 5 oder § 6, bei falschen Angaben bei der Registrierung, bei Mehrfachkonten oder bei Manipulation der Zuordnung.

(4) Sensational kann das Partnerkonto bei begründetem Verdacht eines schwerwiegenden Verstoßes vorübergehend sperren. Der Partner wird hierüber unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

(5) Nach Beendigung hat der Partner die Nutzung sämtlicher Werbemittel, Links, Codes und Kennzeichen von Sensational unverzüglich einzustellen. Provisionsansprüche, die bis zur Beendigung nach § 7 Abs. 2 bereits entstanden sind, bleiben bestehen. Für Verträge, die erst nach Beendigung geschlossen werden, besteht kein Anspruch, auch wenn die Empfehlung zuvor erfolgte. Ein Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB besteht nicht.

§ 11 Haftung

(1) Sensational haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Sensational übernimmt keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Partnerportals oder für eine bestimmte Höhe von Empfehlungen, Abschlüssen oder Provisionen.

(4) Der Partner trägt seine Aufwendungen für die Bewerbung selbst; ein Aufwendungsersatz findet nicht statt.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen und der Konditionen

(1) Sensational kann diese Teilnahmebedingungen sowie die Provisionskonditionen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Partner, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

(3) Bereits nach § 7 Abs. 2 entstandene Provisionsansprüche bleiben von Änderungen unberührt. Für Empfehlungen, die vor Inkrafttreten einer Konditionsänderung registriert wurden, gelten die bisherigen Konditionen bis zum Ablauf der Zuordnungsfrist nach § 4 Abs. 3 fort.

§ 13 Sonderregelungen für Verbraucher

Die folgenden Regelungen gelten für Partner, die den Vertrag zu Zwecken schließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher i. S. d. § 13 BGB).

(1) Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Sensational GmbH, Dönhoffstraße 40, 51373 Leverkusen, E-Mail: hallo@sensational.gmbh, Telefon: +49 (0)214 – 864 996 940, Telefax: +49 (0)214 – 864 996 949 – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, endet die Teilnahme am Empfehlungsprogramm. Bereits nach § 7 Abs. 2 entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Sensational GmbH, Dönhoffstraße 40, 51373 Leverkusen, E-Mail: hallo@sensational.gmbh

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme am Empfehlungsprogramm. Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____ Name des/der Verbraucher(s): ____ Anschrift des/der Verbraucher(s): ____ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____ Datum: ____ (*) Unzutreffendes streichen.

(2) Hinweise zu Steuern und Nebentätigkeit

Provisionen aus dem Empfehlungsprogramm sind steuerpflichtige Einnahmen und vom Partner selbst zu erklären. Je nach Umfang der Tätigkeit kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein. Steht der Partner in einem Arbeitsverhältnis, hat er eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber besteht. Sensational schuldet keine steuerliche Beratung.

(3) Vorrang

Weichen andere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen zum Nachteil des Verbrauchers von zwingendem Verbraucherrecht ab, gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Leverkusen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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